Die Stiftung

Über uns

Die Stiftung «Schönes Lächeln» wurde gegründet, damit sich auch Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ein Zahnimplantat leisten können. Die Stiftung kann dabei auf ein Netzwerk von Partnern (universitäre Zahnkliniken, Zahnlabore und Hersteller von Zahnimplantaten) zurückgreifen, die für einen bis zu 50% reduzierten Preis einen erschwinglichen Zahnersatz in Form einer hochwertigen Implantatversorgung anbieten.

Wen unterstützen wir?

Um von dieser Vergünstigung profitieren zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Schweiz wohnen. Und Sie müssen belegen, dass Sie vom Kanton eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse beziehen.

Voraussetzung für den Bezug der Leistung

  • Wohnsitzbestätigung in der Schweiz
  • Erhalt von Krankenkassenprämienverbilligung

Antrag einreichen

Zahnimplantate bieten viele Vorteile. Zur Frage, ob für Sie eine Implantatbehandlung in Frage kommt und welche Risiken damit verbunden sind, bitten wir Sie, sich durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin beraten zu lassen. Mehr über Implantate erfahren.

Für eine kostenreduzierte Zahnimplantatlösung können Sie sich bei einem unserer angeschlossenen zahnärztlichen Leistungserbringer behandeln lassen.

Kontakt

Stiftung «Schönes Lächeln»
Peter Merian-Weg 12
Postfach
4002 Basel
Tel. 061 965 19 99
info@stiftung-schoenes-laecheln.ch

Stiftungsrat

Mischa Häfelfinger, Präsident des Stiftungsrates
Petra Gimbel, Mitglied des Stiftungsrates
Andreas Meier, Mitglied des Stiftungsrates
Dr. Roland Meier, Mitglied des Stiftungsrates
Prof. Dr. Martin Schimmel, Mitglied des Stiftungsrates

Einfach und unkompliziert Unterstützung beantragen

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Schritt 1

Zahnärztliche Diagnose und Offerte bei einem angeschlossenen Leistungserbringer. Zum Kontakt

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Schritt 2

Antrag für eine Vergünstigung bei einer Zahnimplantatbehandlung bei der Stiftung «Schönes Lächeln» einreichen. Zum Antrag

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Schritt 3

Bestätigung der Stiftung für eine kostenreduzierte Zahnimplantatbehandlung bei einem der angeschlossenen Leistungserbringer.

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Schritt 4

Einreichen der Bestätigung beim zahnärztlichen Leistungserbringer und Start der Zahnimplantatbehandlung. Zum Kontakt